Zwi­schen Ermitt­lungs­ge­heim­nis und Trans­pa­renz, VBlBW 2019, 1

Der Bei­trag im Eröff­nungs­heft der Ver­wal­tungs­blät­ter Baden-Würt­tem­berg 2019 (S. 1 — 16) mit dem vol­len Titel 

Zwi­schen Ermitt­lungs­ge­heim­nis und Trans­pa­renz – Infor­ma­ti­ons­zu­gangs­an­sprü­che von Nichtverfahrens­beteiligten gegen die Staats­an­walt­schaf­ten und Gene­ral­bun­des­an­walt­schaft nach StPO, Informations­freiheitsgesetzen und grund­recht­li­chen Bestim­mun­gen im Sys­tem des Informationszugangsrechts”

geht auf einen Vor­trag des Ver­fas­sers im Rah­men des “Karls­ru­her Dia­logs zum Infor­ma­ti­ons­recht” aus dem Jahr 2018 (Manu­skript hier) zurück. Er bemüht sich anläss­lich des Rechts­streits um Infor­ma­ti­ons­zu­gangs­an­sprü­che gegen­über dem Gene­ral­bun­des­an­walt hin­sicht­lich mög­li­cher Wei­sun­gen des Bun­des­mi­nis­ters für Jus­tiz an den frü­he­ren GBA Harald Ran­ge um eine Sys­te­ma­ti­sie­rung der in Betracht kom­men­den Infor­ma­ti­ons­zu­gangs­an­sprü­che und eine Auf­ar­bei­tung der in die­sem Zusam­men­hang auf­ge­wor­fe­nen Rechtsfragen. 

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