§ 35 Abs. 6 S. 2 GewO – Eine Denk­pau­se für die Gewer­be­frei­heit? — Gewer­be­ar­chiv 2011, 338–346

Die Karenz­frist des § 35 Abs. 6 Satz 2 GewO ist ein Relikt aus vor­kon­sti­tu­tio­nel­len Tagen, das den Anfor­de­run­gen der Beru­fungs­frei­heit auch nach ihrer Anpas­sung im Jahr 1960 nicht gerecht wird. Der Bei­trag ver­deut­licht die Pro­ble­ma­tik und zeigt prak­ti­sche Lösungs­we­ge auf.

 

Der Bei­trag ist lei­der nur in kos­ten­pflich­ti­gen Online-Daten­ban­ken verfügbar.

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