Der Beitrag behandelt aktuelle Rechtsfragen der Ausbildungsduldung (§ 60a Abs. 2 Satz 4 AufenthG) wie dem maßgeblichen Zeitpunkt für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage, der Notwendigkeit einer Beschäftigungserlaubnis und dem Bestehen bzw. den Grenzen eines behördlichen Ermessens.
Der Beitrag wurde gemeinsam mit Sebastian Röder (LL.M.) erstellt.
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