Συμβούλιο της Επικρατείας (Staats­rat)

Zusam­men mit dem Άρειος πάγος (Areo­pag) und dem Ελεγκτικό Συνέδριο (Rech­nungs­hof) übt der Συμβούλιο της Επικρατείας (Staats­rat) die obers­te Gerichts­bar­keit Grie­chen­lands aus. Der Staats­rat steht dabei an der Spit­ze der öffent­lich-recht­li­chen Gerichts­bar­kei­ten, wohin­ge­gen der Rech­nungs­hof Recht­spre­chungs­tä­tig­keit nur in Son­der­be­rei­chen ausübt.

6 Gedanken zu „Συμβούλιο της Επικρατείας (Staats­rat)

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert